Von Georg Heiß und Reinhold Leinfelder
Bei der Generalversammlung der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens (Cites) hatten Haie, Thunfische und Korallen schlechte Karten: Die meisten Anträge auf Handelsbeschränkungen zum Schutz von Rotem Thun und mehreren Haiarten fanden nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit, die nötig wäre, um den Handel mit diesen Arten zu kontrollieren. Ein von Deutschland eingebrachter Antrag, den Handel mit Heringshaien zu kontrollieren wurde zuerst angenommen, auf der Abschlusskonferenz doch noch gekippt. Dass Hammerhai, Weißspitzenhai, Dornhai (Schillerlocken) und der Rote Thunfisch nicht geschützt wurden ist schlichtweg nicht akzeptabel.
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